Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11853
OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97 (https://dejure.org/1999,11853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.1999 - 10 L 377/97 (https://dejure.org/1999,11853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 1999 - 10 L 377/97 (https://dejure.org/1999,11853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Wiederholung von Prüfungsteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 6 A 9662/94
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97
    Soweit sie statt dessen lediglich die Benotung der Hausarbeit mit einem Punkt angreift, handelt es sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (NJW 1991, 2005, 2008) um eine prüfungsspezifische Frage, die dem gerichtlich nicht überprüfbaren prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraum zuzurechnen ist.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97
    Sie bilden jedoch die Grundlage für die Berechnung des Gesamtdurchschnitts, der gemäß § 48 NJAO dafür maßgeblich ist, ob der Prüfling zur mündlichen Prüfung zugelassen oder ob er von ihr wie hier ausgeschlossen ist und deshalb die Prüfung nicht bestanden hat (so BVerwG, Urt. v. 16.3.1994 - BVerwG 6 C 5.93 -, UA S. 7), worüber die Klägerin durch Verwaltungsakte zweimal beschieden worden ist.
  • BVerwG, 12.11.1998 - 6 PKH 11.98

    Zulassung zur nochmaligen Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97
    b) Die Entscheidung nach § 51 Abs. 3 NJAO, dessen Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - BVerwG 6 PKH 11.98 -), richtet sich auf eine künftige "nochmalige Wiederholung der Prüfung", nicht aber auf das Wiederaufgreifen einer bereits in der Vergangenheit abgelegten Prüfung im Sinne des § 51 VwVfG.
  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im

    Aus der Einheit der Prüfung, hier des zweiten Versuchs der Klägerin in der ersten juristischen Staatsprüfung, folgt aber, dass diejenigen Einzelleistungen, gegen die der Kandidat im Vorgehen gegen den Gesamtbescheid der Prüfungsbehörde innerhalb der Rechtsmittelfristen keine Einwände erhebt, feststehen und deren Bewertungen als Berechnungsgrundlage in den neuerlichen Prüfungsbescheid einfließen und somit auf die neue Abschlussnote angerechnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16. März 1999 - 10 L 377/97 -, NVwZ-RR 2000, S. 225 [226]).

    Es würde gegen den Grundsatz der Chancengleichheit aller Prüflinge verstoßen, wenn bei Gelegenheit des Vorgehens gegen einzelne wiederholte Prüfungsbestandteile auch die Bewertung älterer, nicht angegriffener Prüfungsbestandteile nachträglich in Frage gestellt und deren Nachbesserung verlangt werden könnte (vgl. ähnlich OVG Lüneburg, Urt. v. 16. März 1999, a.a.O., S. 226).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96

    Laufbahnprüfung; Anspruch auf ein Überdenken; Bindung an Lösungshinweise;

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE a.a.O.; Senatsurteil vom 16.3.1999 - 10 L 377/97 - ), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 - ), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 2.7.1999 - 10 M 2240/99 - ) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 - ).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03

    Beurteilungsmaßstab; Bewertungsfehler; Bewertungsspielraum; Chancengleichheit;

    Zu diesen prüfungsspezifischen Wertungen, die letztlich der Entscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE, a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 16.03.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 a.a.O.; Nds.OVG, Beschl. v. 02.07.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00

    Benotung; Bewertung; Bewertungsspielraum; Fachfrage; Gewichtung von

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE, a.a.O.; Senatsurt. v. 16.3.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurt. v. 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.7.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurt. v. 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung;; Aufbau (Hausarbeit); Bewertung

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE a.a.O.; Senatsurteil vom 16.3.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 2.7.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht